Unsere Agri-PV-Anlage in Niederrieden und die klassische FFA in Wiedergeltingen haben es bekommen: Ein umfangreiches Blendgutachten, das nun beiden Anlagen bescheinigt: Es gibt keine erhebliche Belästigungen und Gefährdungen! Im Vorfeld haben wir uns schon Gedanken über die Auslegung der Anlage gemacht, wunderbar, dass dies nun positiv bestätigt wurde.

Warum das alles: Um Menschen, Wild- und Nutztiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre, das Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen, gibt es das Bundes-Immissionsschutzgesetz, kurz BImSchG.
Photovoltaik-Anlagen sind deshalb auch dahingehend zu prüfen, ob Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeigeführt werden.
Das gilt es zu verhindern, weshalb umfangreiche Blendgutachten erstellt werden, um festzustellen, ob es durch die Module Reflektionen der Sonne gibt. Umfangreich alleine schon deswegen, weil alle Sonnenstände über das gesamte Jahr simuliert werden und geprüft wird, ob das geplante Anlagendesign keine Belästigungen oder Gefahren darstellt.
Mit einer Belästigung ist die Nachbarschaft gemeint, dass z.B. die Reflektion in den Garten oder die Fenster hineinreicht. Hier gibt es vorgeschriebene Grenzwerte (max. 30 Min. pro Tag und max. 30 Stunden pro Jahr). Ist der Wert höher müssen entsprechende Maßnahmen für eine Blendreduzierung vorgenommen werden.
Beim Verkehr wird dagegen nicht von Belästigung, sondern von Gefährdung gesprochen. Das betrifft alle Verkehrsteilnehmer. Hier wird zergänzend noch der Sehbereich des Fahrzeugführers (z.B. PKW- oder LKW-Fahrer, Triebfahrzeugführer etc.) berücksichtigt.
Bei statischen Photovoltaik-Anlagen wird schon viel berechnet, die Sonderdisziplin stellen jedoch nachgeführte Agri-PV-Anlagen dar, sogenannte Tracker-Systeme. So ein System kommt bei uns in Niederrieden zum Einsatz. Hier muss zusätzlich die sich ändernde Neigung der PV-Module während des Sonnenverlaufs simuliert werden. Unterstützt mit Spezialsoftware braucht es die gesamte Expertise und Erfahrung.
Wer macht so etwas? Absolute Spezialisten, vereidigte und zertifizierte Gutachter.
Und so einen haben wir für unsere beiden Blendgutachten beauftragt. Hervorragende Arbeit, detaillierte Ausarbeitung einer Dokumentation von bis zu 55 Seiten. Analyse, Bewertung, Erklärung und Empfehlungen von Vermeidungs- und Optimierungsmaßnahmen. Viel Technikverstand und Logik, das eingebracht wurde!